Die Satzung ist quasi „das Grundgesetz des Verbands“ und spiegelt die Ziele, den Zweck, die Organisation der Verbandsarbeit und der Gremien wieder. Die Satzung beschreibt die Struktur des Verbands und ist das Hand-werkszeug des Vorstands bei der Führung des Verbands.
Die Satzung verwendet die männliche Form der Wörter und wird stellvertretend auch für die weibliche und diverse Form verwendet und stellt keine Diskriminierung des weiblichen und diversen Geschlechts dar.